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Betroffen oder nicht betroffen?
Sicherlich habe Sie sich diese Frage schon beantwortet, bevor Sie diese Seite aufgerufen haben. Meist werden Sie sich als betroffen ansehen und sich deshalb mit dem Thema Grundwasser auseinandersetzen. Vielleicht sind Sie aber auch nur zufällig auf diese Seiten gestoßen und Sie möchten wissen, was es in Kaarst mit der Grundwasserbetroffenheit auf sich hat.
Wir sind der Auffassung, dass nicht nur die wenigen Bürger vom Grundwasser betroffen sind, deren Keller schon jetzt im Wasser stehen. Wir sind der Auffassung, dass sogar die Eigentümer von Häuser oder Grundstücken betroffen sind, die noch nicht oder ohne Keller gebaut haben und sogar die Einwohner von Kaarst, die gar kein Grundeigentum in Kaarst haben. Wir möchten Ihnen das im Folgenden erläutern.
Die Ursache des Grundwasseranstiegs
Grund dafür, dass das Grundwasser in den letzten Jahren stetig steigt ist die Tatsache, dass Rhein-Braun seit Mitte der 50er Jahre im Rahmen des Braunkohletagebaus systematisch und großflächig das Grundwasser abpumpt. Seit einigen Jahren ist Rhein-Braun aufgrund geänderten Wasserrechten verpflichtet, das abgepumpte Wasser wieder einzuspeisen und in Kürze werden bestimmte Pumpen ganz abgestellt. Dann wird sich der Grundwasserstand wieder mit jahreszeitlichen Schwankungen - auf seinem früheren, wesentlich höherem Niveau einpendeln. Hinzu kommen, auch in den grundsätzlich nicht von Rhein-Braun beeinflussten Bereichen die verhältnismäßig nassen letzten Jahre.
Die Ursache für das Grundwasserproblem
Der Wasseranstieg ist aber nicht der alleinige Grund für das Problem. Ein Problem wurde aus dem Grundwasseranstieg erst, weil die niedrigen Grundwasserstände in den vergangenen fast 50 Jahre dazu geführt haben, dass Sumpfgebiete trocken fielen und das vormals billige Brachland in teueres Bauland umgewandelt wurde. Daran haben nicht nur die einheimischen Grundeigentümer sondern auch die Stadt Kaarst verdient. Keiner der Eigentümer hat den "Neubürgern" den Grund für die niedrigen Grundwasserstand mitgeteilt, so dass das voraussehbare Problem bei Beendigung des Braunkohleabbaus unbekannt blieb. Daher wurden die in den 60er, 70er und 80er Jahren gebauten Häuser unangepasst gebaut. In weiten Bereichen von Vorst kann man beobachten, dass die Keller der alten Häuser wesentlich weniger tief in den Boden eintauchen als die Keller von Neubauten. Diese falsche Bebauung war jedoch nicht die Schuld der Bauherren, die von diesem Problem nichts wussten und teilweise vom Bauamt gezwungen wurden, tiefer als die Altbauten zu bauen.
Das Grundwasserproblem ist also die Kombination aus ansteigendem Grundwasser auf die natürlich vorhandene Höhe kombiniert mit (unverschuldeter,) unangepasster Bebauung.
Betroffenheit: Was ist das?
Betroffen ist jeder, der negative Folgen durch den Anstieg des Grundwassers zu befürchten hat. Das sind
- Hauseigentümer, deren Keller vernässen und an deren Wänden sich Schimmel bildet. Dadurch wird die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt und der Wert des Hauses gemindert. Bei vermieteten Immobilien können diese nicht mehr vermietet werden.
- Hauseigentümer, deren Keller zwar nicht vernässen (weil Sie evtl. mit weißer Wanne, höher oder ohne Keller gebaut haben), die aber in Gebieten von Kaarst/Vorst/Holzbüttgen wohnen, in denen ganze Straßenzüge bereits vernässt sind bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit vernässen werden. Sie sind zwar nicht direkt betroffen, aber doch indirekt dadurch, dass ihre Häuser durch den Wertverlust der Nachbargrundstücke ebenfalls an Wert verlieren. (Wer kauft schon ein Grundstück für 500€ pro qm, wenn alle Nachbargrundstücke nur noch einen Bruchteil davon wert sind und zu erwarten ist, dass diese in absehbarer Zeit nicht mehr bewohnbar sind?)
- Alle Grundstückseigentümer, die wegen des Preisverfalls auf dem Grundstücksmarkt nicht den eigentlichen Wert realisieren können oder gar keinen Käufer finden.
- Alle potentiellen Verkäufer von Grundstücken, auch wenn diese mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vom Grundwasser betroffen sein werden, weil potentielle Käufe vom Ruf der "Grundwasserstadt" abgeschreckt werden.
- Mieter und Bewohner von Häusern mit vernässten Kellern. Sie haben entweder die Wahl, weiterhin unter Beeinträchtigung ihrer Gesundheit in dem Haus zu wohnen oder Sie müssen die Umstände und die Kosten für einen Umzug auf sich nehmen. Davon werden vor allem einkommensschwache Bürger (Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger) betroffen sein, weil diese weniger als andere Einkommensgruppen die Möglichkeit haben, einen Umzug zu finanzieren.
- Alle erwerbstätigen Bewohner der Stadt Kaarst, weil diese über ihre Steuergelder die Instandsetzung von städtischen Gebäuden, die vom Grundwasser beschädigt worden sind, bezahlen müssen, auch wenn der Bürgermeister nach eigenen Angaben gar nicht weiß, welche Gebäude betroffen sein werden und weil die Stadt, solange das Grundwasserproblem nicht gelöst ist, über Personal und Material städtische Ressourcen zur Lösung nutzen muss, die aus den Steuergeldern bezahlt werden.
- Alle erwerbstätigen Bürger der Stadt Kaarst, weil diese über ihre Steuergelder die Sozialhilfe für die Bürger zahlen müssen, die Ihren Altersruhesitz nicht nutzen können und daher auf Sozialhilfe angewiesen sind.
- Alle Mitglieder der großen christlichen Kirchen, weil diese durch die Kirchensteuer auch die Renovierung / Instandsetzung von kirchlichen Gebäuden bezahlen müssen.
- Alle Einwohner der Stadt Kaarst, weil sich, wenn Vorst und Holzbüttgen weiträumig vernässen und damit unbewohnbar werden, unter der Änderung der Sozialstruktur leiden werden. Es besteht die Gefahr, dass sich Gettos bilden, in denen nur noch sozial schwache Bürger wohnen, weil sich nur diese keinen Umzug, eine neue Wohnung oder den Verlust Ihres Altersruhesitzes leisten können.
- Alle Bürger von Kaarst, da durch den Wertverlust städtischer Grundstücke der Haushalt nicht mehr über den Verkauf von Grundstücken entlastet werden kann und daher vor allem freiwillige Leistungen eingeschränkt werden müssen.
Die Betroffenheit nur auf die wenigen, bereits jetzt vernässten Häuser zu beziehen, ist danach also zu kurzsichtig. Offensichtlich ist, dass dringend etwas getan werden muss.
Grad der eigenen Betroffenheit feststellen
Wahrscheinlich möchten Sie für Ihr eigenes Grundeigentum gerne wissen, wie hoch die Gefahr ist, dass der Keller vernässt? Dazu benötigen Sie zwei Werte:
- Die Tiefe der Fundamentes ü. NN
- Den zu erwartenden maximalen Grundwasserstand für Ihr Grundstück
Beide Werte brauchen Sie dann nur abzugleichen um zu erfahren, ob und wie hoch, Ihr Keller im Grundwasser stehen wird.
Tiefe des Fundamentes ü. NN
Schwierigkeiten kann es bereiten, die Kellertiefe zu ermitteln. Dazu gibt es verschiedene Wege:
Bauplan: Meist werden Sie eine Angabe über NN auf Ihren Bauplänen finden. Wenn diese aber schon älter sind, sollten Sie sich nicht ungeprüft darauf verlassen.
Vermessungsunterlagen: Wenn Sie neu gebaut haben, wird Ihr Haus nach der Bauabnahme neu vermessen. Hierbei wird auch die Höhe in NN gemessen.
Kanaldeckelhöhe: Liegt vor Ihrem Haus ein Kanaldeckel, so können Sie beim Tiefbauamt die Höhe des Kanaldeckels erfragen und so Rückschlüsse auf die Höhe Ihres Hauses ziehen.
Eigene Vermessung: Wenn Ihr Haus höher oder niedriger als die Straße liegt, sollten Sie Ihr Haus unter Verwendung der Kanaldeckelhöhe oder eines anderen Fixpunktes, dessen Höhe Sie kennen, neu vermessen. Dazu können Sie eine handelsübliche Schlauchwaage oder eine Laserwasserwaage verwenden.
(Klicken Sie auf die Abbildung, um diese zu vergrößeren.)

Die Abbildung gibt den Vorgang der Vermessung mit einer Laserwasserwaage wieder. Positionieren Sie die Wasserwaage zunächst über dem Fixpunkt und richten Sie diese waagerecht aus. Richten Sie dann den Laserstrahl auf Ihr Haus. Messen und notieren Sie sich dann die in der Zeichnung gekennzeichneten Maße in Meter. Die Tiefe der Fundamente errechnet sich dann wie folgt:
(Höhe des Fixpunktes ü. NN + 1)-(2+3)= Tiefe der Fundamente
3=a+b+c+d
Ein Beispiel soll diese Berechnung verdeutlichen:
Der Fixpunkt liegt bei 38,75 m ü. NN.
Die Messhöhe über dem Fixpunkt (1) beträgt 1,225 m.
Die Höhe 2 beträgt 0,8 m.
Die Gesamtkellerhöhe (3) beträgt 3,13.
Die Formal lautet dann:
(38,75+1,225)-(0,80+3,13)=Höhe der Unterkante der Fundamente ü. NN
Danach läge die Unterkante der Fundamente bei 36,04 m ü. NN
Wenn Sie keine Bauunterlagen mit den Höhen des Kellers, der Kellerdecke und der Fundamente mehr haben, müssen Sie den Keller neu ausmessen. Dazu addieren Sie die Werte für die Kellerdecke (a), die Raumhöhe im Keller (b) und rechnen dazu 15-20 cm für die Bodenplatte (c) und 25-30 cm für die Fundamente (d) hinzu.
Zu erwartender Grundwasserstand
Ähnlich problematisch sind die zu erwartenden maximalen Grundwasserstände. Eine ungefähre Vorstellung erhalten Sie durch die im Internet veröffentlichten Werte an den offiziellen Messstellen. Suchen Sie sich am Besten dort eine in Ihrer Nähe aus. Beachten Sie aber, dass dies nicht unbedingt etwas für Ihr Grundstück aussagt. Das Grundwasser ist kein See mit einer ebenen Oberfläche sondern besitzt Täler und Berge.
Wenn Sie die Entwicklung des Grundwasserstandes in einem Diagramm haben, können Sie darin die Höhe Ihrer Fundamentunterkanten und die Oberkante des Kellerbodens einzeichnen. Dadurch können Sie erfassen, wie oft und wann in der Vergangenheit die Bodenplatte schon Grundwasserkontakt hatte.
Ein relativ exakter Wert ist der vom Staatlichen Umweltamt im Krefeld für das einzelne Grundstück zu erfragende höchste jemals gemessene Grundwasserstand. Die Werte für Kaarst reichen bis in die 50er Jahre zurück und erlauben dann auch Rückschlüsse auf Gebiete, in denen Rhein-Braun-Einfluss herrscht.
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